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| Gemeinden Birkenfeld und Keltern Bewirtschaftung von Grundstücken im Bereich des Gewerbegebietes "Dammfeld/Regelbaum" |
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Seit Herbst 2008 wurde wiederholt darauf hingewiesen, dass eine
Bewirtschaftung der gemeindlichen Grundstücke im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes „Dammfeld/Regelbaum“ nicht mehr möglich ist! Dies zum einen
deshalb, weil die Grundstücke durch die bauausführenden Firmen in Anspruch
genommen wurden, zum anderen aber auch, weil Flächen außerhalb der künftigen
Gemeindebauplätze als sogenannte Ausgleichsflächen ausgewiesen sind, für die der
Grünordnungsplan entsprechende Anpflanzungen von Bäumen, Büschen und Hecken bzw.
extensive Flächennutzung vorsieht.Obwohl wiederholt aufklärende Gespräche mit
Landwirten geführt und mehrfach Pläne übergeben wurden, ist festzustellen, dass
abermals Flächen für den Anbau von Getreide und/oder Mais in Anspruch genommen
wurden! Dabei handelt es sich vor allem um den nördlich gelegenen Bereich des
Baugebietes, westlich des großen Regenrückhaltebeckens unter der Freileitung der
EnBW. Durch ein beauftragtes Vermessungsingenieurbüro wurden die "Eckpunkte" des
Baugebietes nochmals vor Ort mit großen Stangen (rot gekennzeichnet)
ausgepflockt; innerhalb (also nach Süden) ist eine landwirtschaftliche Nutzung
nicht mehr möglich! Sollten trotzdem widerrechtlich Einsaaten bzw.
Umbrucharbeiten stattfinden, muss die Saat komplett untergepflügt werden – eine
Entschädigung an die betroffenen Landwirte scheidet dann natürlich aus! Um
Beachtung wird dringendst gebeten. Bei Nachfragebedarf, sind bei der
Gemeindeverwaltung Keltern Frau Arp, Telefon 07236 703-27, und bei der Gemeinde
Birkenfeld Herr Bernard, Telefon 07231 4886-34, gerne zu Auskünften bereit.
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Erstes Bildungsforum Keltern am 21. September von 18 - 21 Uhr in der Aule der Dietlinger Speiterlingschule |
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Was ist ein Bildungsforum? Bei einem Bildungsforum treffen sich
Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Initiativen, die sich gleichermaßen für die
Zukunft der Kinder und Jugendlichen in unserer Gemeinde interessieren. Sie
wissen um die Bedeutung von Bildung in unserer Gesellschaft und sollen der
Jugend in unserer Gemeinde zeigen, dass sie hinter ihr stehen. Bildung ist
mehr als Erziehung im Kindergarten und in der Schule, mehr als Berufsbildung und
Studium. Bildung ist alles, was unsere Kinder (können) wissen, um in dieser Zeit
und in dieser Gesellschaft glücklich, zufrieden und erfolgreich zu leben. Zur
Bildung gehört also auch Wissen über die Natur, die eigene Geschichte, Wissen
darüber, was gesund erhält, Wissen, das sozial und mitmenschlich sein lässt.
Dieses Wissen vermitteln nicht nur Lehrer im engeren Sinn. Jeder Mensch kann für
den anderen ein Lehrer sein, wenn er das weitergibt, was er selbst gelernt hat.
Beim ersten Bildungsforum in Keltern wollen wir uns über die Möglichkeiten
unterhalten, wie wir gemeinsam mit jungen Menschen und für junge Menschen Themen
und Anliegen vorbringen. Dabei wollen Schule, Jugendarbeit und Gemeinde die
Bürgerschaft bei der Entwicklung und Realisierung ihrer Ideen unterstützen.
Unser Ziel ist es, Keltern zu einem Ort weiterzuentwickeln, in dem unserer
Jugend noch mehr geboten wird. Dabei ist uns das Jugendamt Enzkreis mit seinem
Projekt „Bildungspartnerschaft / Bildungslandschaften“ behilflich.
Porgramm
18.00 Uhr Begrüßung: Bürgermeister Pfeifer,
Keltern Jugendamtsleiter Schwaab, Enzkreis Schulleiter Schneider,
Keltern 18.20 Uhr Impulsreferat: „Bildung geht uns alle
an“ Professorin Dr. Bettina Müller, Esslingen 18.45 Uhr Drei
Kooperationsprojekte stellen sich vor: Lange Sportnacht Keltern Projekt
Energie, Keltern Projekt Erzählte Geschichte, Neulingen 19.00
Uhr Projektideen und Projektlandschaften Ideen werden eingebracht und
Interessenten erhalten Gelegenheit, ihre Mitwirkung zu überlegen und eigene
Projektideen vorzustellen. Moderation: Heike Ewert, Coach und
Projektmanagement 19.30 Uhr Wie kann es weitergehen und wer unterstützt
wen?
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| Machbarkeitsstudie zur Stadtbahnanbindung |
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Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause die der
INFRA Plan GmbH in Auftrag gegebene technische (ohne Kostenberechnung und
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung) Machbarkeitsstudie zur Anbindung Kelterns an
das Stadtbahnnetz der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH (AVG) vorgestellt
bekommen. Die interessierte Bürgerschaft kann nun die Pläne, technische Daten
und Fotos zu dieser Studie in der Zeit vom 30. August bis 27. September 2010 im
Foyer des Rathauses Ellmendingen, Weinbergstr. 9, einsehen.Untersucht wurden
Trassenvarianten
· von Ittersbach nach
Remchingen über Weiler, Ellmendingen und Dietenhausen,
· von Ittersbach nach
Pforzheim über Weiler, Ellmendingen und Dietlingen sowie
· eine Stichtrasse zwischen
Keltern und der geplanten AVG-Trasse Ittersbach - Straubenhardt –
Neuenbürg –
Birkenfeld – Pforzheim.
Bedingungen für eine machbare Trassenführung sind ein Kurvenradius von
mindestens 40 Metern, eine maximale Längsneigung im Streckenbereich von nicht
mehr als 4,5 Prozent und im Haltebereich von nicht mehr als 2 Prozent. Eine
Stichverbindung über den Ortsteil Niebelsbach fällt somit aus, da hier die
Längsneigung teilweise über 5,5 Prozent liegt. Die Variante von Ittersbach über
die Ortsteile Weiler, Ellmendingen und Dietenhausen nach Remchingen hat den
Vorteil, dass die Strecke durch topografisch einfaches Gelände führt und nur
wenige Gebäude „im Weg stehen“, nachteilig ist jedoch: Ellmendingen wird nur am
Rande berührt und Dietlingen gar nicht. Die Trassenführung über Weiler,
Ellmendingen und Dietlingen nach Pforzheim bringt schwieriges Gelände mit engen
Kurven und Steilstrecken sowie eine größere Anzahl zu entfernender Gebäude mit
sich, aber die drei Ortsteile sind voll angebunden. Aus Platzgründen ist es
leider nicht möglich, alle Pläne aufzuhängen, weshalb der Ordner, in welchem
diese abgeheftet sind, neben die Pinnwand gestellt wird. Anregungen zu
Trassenvarianten u.a. werden gerne entweder schriftlich oder mündlich (1. OG,
Zimmer 2.13, Claudia Honnen, oder Zimmer 2.15, Karla Arp)
entgegengenommen. |
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| Belagsanierung der L 562 erfolgen in den Schulferien |
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Nun ist es endlich soweit – die Mittel für die Fortsetzung der Belagsanierung
der L 562 in der Ortsdurchfahrt Dietlingen (OD) sind freigegeben, die Arbeiten
sind an die Firma Kirchhoff vergeben und der Bauzeitenplan steht auch.Wie
die Bezeichnung schon sagt, ist die OD eine Landesstraße und die Maßnahme wird
vom Land Baden-Württemberg, Straßenbauverwaltung beim Regierungspräsidium
Karlsruhe, koordiniert und bezahlt. Gleichzeitig werden teilweise
Gehwegverbreiterungen und -kanzeln, die der Verkehrsberuhigung dienen sollen und
von der Gemeinde mitfinanziert werden, gebaut. Ganz ohne Einschränkungen und
Belästigungen geht solch eine große Baumaßnahme nie ab. So wird während der
kompletten Bauzeit der Busverkehr über die Siemens-, Gustav-Rommel-, Bach- und
Poststraße sowie Im Speiterling bzw. umgekehrt umgeleitet. Ersatzbushaltestellen
sind bereits eingerichtet. Da aber in der Bauzeit Schulferien sind, gilt der
Ferienfahrplan und es fahren weniger Busse. Ein beidseitiges Halteverbot wird in
den genannten Straßen erforderlich. Nachfolgend noch einige wichtige
Details:
· Die Bauzeit ist
vorgesehen vom Montag, 9. August bis Freitag, 10. September 2010
· Die Sanierung erfolgt
in drei Bauabschnitten
- der erste vom Anschluss an die bisherige Sanierung bei
der Autowerkstatt Kaburek/Straße Am Remberg bis zum Rathaus/Einmündung
Obere und Untere Talstraße,
- der zweite Bauabschnitt dann bis zum REWE-Markt
Kurpiela
- und der dritte und für diese Maßnahme letzte Bauabschnitt
geht bis zur Einmündung in das Neubaugebiet Klepberg/Ellmendinger Weg.
· Jeder Bauabschnitt
wird separat asphaltiert und dazu für zwei bis drei Tage voll gesperrt.
· Ansonsten erfolgt
während der Arbeiten eine halbseitige Straßensperrung mit Ampelregelung. Die
Anwesen können (fast) jederzeit angefahren werden. Lediglich wenn der
Schwarzbelag aufgebracht wird, können auch in diesen Tagen die Anwohner nicht zu
ihren Häusern fahren.
· Da die Gehwege aber
ständig frei sind, kommt man fußläufig immer überall hin.
· Der Schwerlastverkehr
wird wieder weiträumig umgeleitet.
Gehofft wird, dass nicht allzu große Belästigungen und Beeinträchtigungen
während der Bauzeit auftreten und die „neue OD“ lange Zeit in einem guten
Zustand nutzbar sein wird. Vielen Dank für die Einhaltung der Halteverbote und
Umleitungen sowie das Verständnis.
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| Freilaufende Hunde bedrohen das Wild |
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Immer wieder müssen die Behörden gegen Hundehalter einschreiten, deren Tiere
Reh- oder anderes Wild hetzten und zum Teil sogar rissen. Guido Wölfle vom
Forstamt appelliert deshalb an die Hundebesitzer: „Halten Sie Ihren Hund
immer in Ihrer unmittelbaren Nähe und führen Sie ihn notfalls an der Leine – so
helfen Sie mit, dass die Tierwelt vor vermeidbaren Stress- und
Gefährdungssituationen bewahrt bleibt!“ Insbesondere größere Hunde, die sich
selbst überlassen werden, stellen eine erhebliche Gefahr für die Tierwelt dar,
insbesondere für das Niederwild und die Bodenbrüter. Das Fluchtverhalten
freilebender Tiere ist wesentlich stärker ausgeprägt als bei Haustieren. Dieses
angeborene Schutzverhalten bedeutet auch immer Stress für das Wild. Gerade
während der Brut- und Aufzuchtzeiten können Störungen für die Jungtiere
verheerende Folgen haben. Aber auch die Elterntiere sind durch streunende Hunde
im wahrsten Sinne des Wortes tödlichen Gefahren ausgesetzt. Für die weitaus
größte Zahl der Hundehalter sei es selbstverständlich, ihren Vierbeiner am
Streunen oder unbeaufsichtigten Herumtollen zu hindern, weiß Wölfle:
„Verantwortungsbewusste Hundehalter wissen um die Unberechenbarkeit ihres Tieres
gerade beim Auftauchen von Wild.“ |
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Neuer Personalausweis ab 01. November 2010 |
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Am 1. November 2010 wird der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den
bisherigen Personalausweis ablösen.
Wenn Sie mehr über den neuen Ausweis
mit seinen neuen Möglichkeiten erfahren möchten, können Sie sich auf den
Seiten des Personalausweisportals vom Bundesinnenministerium umfassend
informieren.
Gerne steht Ihnen auch unser Bürgerbüro für Ihre Fragen zur
Verfügung. Kontakt: 0 72 36 / 703 0 - oder - buergerbuero@keltern.de
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| Austausch der Wasserzähler |
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Nach dem Eichgesetz müssen Wasserzähler alle 6 Jahre ausgetauscht werden, Das
letzte Einbaudatum bzw. das Austauschjahr ist auf der Innenseite des
Wasserzählerdeckels angegeben. Für dieses Jahr werden ab sofort bis
Oktober in allen Ortsteilen die betroffenen Wasserzähler mit Eichjahr 2004
und älter ausgetauscht. Wir möchten deshalb die Hauseigentümer bitten, den
Zugang zur Wasseruhr freizuhalten. Mit dem Austausch der Wasserzähler, wurde die
Firma Thomas Mangler vom Dobel beauftragt. Der Firmenmitarbeiter kann sich
entsprechend ausweisen. |
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Gestalterische Veränderungen auf dem Dietlinger Friedhof |
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Nicht nur mit der Neuanlage von Urnen- Gemeinschaftsgrabflächen im Bereich
des „neuen“ Friedhofsteils und der ehemaligen Welle soll der Dietlinger
Bergfriedhof eine Veränderung erfahren; mittel- und langfristig soll auch der
Bereich oberhalb der Urnenwände umgestaltet werden. Hierfür ist es erforderlich,
dass die bestehenden Gräber, deren Liegezeit (25 Jahre) bereits abgelaufen ist
abgeräumt werden. Die Maßnahme soll noch in Spätjahr durchgeführt, und die
bestehenden Grabreihen flächig eingesät werden. Die betroffenen Grabreihen
werden gekennzeichnet. Wir bitten die Hinterbliebenen die Grablegen bis zum
01. Oktober 2010 abzuräumen. Bis dahin nicht abgeräumte Gräber werden von
der Gemeinde kostenlos abgeräumt |
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| Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2010 |
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1. Steuerfestsetzung
Der Gemeinderat hat durch Haushaltssatzung vom 18.12.2009 die Hebesätze für
die Grundsteuer für 2010 festgesetzt auf 310 % v.H. für die Betriebe der Land-
und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und 270 % v.H. für Grundstücke
(Grundstuer B).
Die Hebesätze sind 2010 gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Für diejenigen Steuerschuldner, welche für das Kalenderjahr 2010 die gleiche
Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird auf grund von § 27 Abs. 3
des Grundseuergesetzes (GrdStG) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2010 in
derselben Höhe wie für das Jahr 2009 durch öffentliche Bekanntmachung
festgesetzt.
Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung
die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein
schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Dies gilt nicht, wenn
Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eintreten. In
diesen Fällen erging anknüpfend an den Messbescheid des Finanzsamtes ein
entsprechender schriftlicher Grundsteuerbescheid mit Datum 22.01.2010
Da wir ab 2010 unsere EDV umgestellt haben, kann sich bei einigen
Eigentümern etwas an den Abschlagsraten ändern. Daher verschicken wir in diesem
Jahr allen Eigentümern einen Bescheid mit Datum 22.01.2010.
An der bisher festgesetzten Jahressteuer ändert sich jedoch nichts.
Bitte beachten Sie dies bei ihren künftigen Überweisungen, bzw. falls sie
einen Dauerauftrag eingerichtet haben.
2. Zahlungsaufforderung
Die Steuerschuldner werden gebeten, die Grundsteuer für 2010 zu den
Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen
Grundsteuerbescheid vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ergeben, auf
eines der in diesem Bescheid angegebenen Bankkonten der Gemeindekasse zu
überweisen.
3. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann
innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bürgermeisteramt Keltern, Weinbergstr.
9, 75210 Keltern, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen, oder beim
Landratsamt Enzkreis, Zähringerallee 3, 75175 Pforzheim.
Keltern, den 22.01.2010
gez. Ulrich Pfeifer, Bürgermeister
Es trägt zu einer Erleichterung der Verbuchung bei der Gemeindekasse bei und
erspart Ihnen Arbeit, wenn auch Sie am Bankabbuchungsverfahren teilnehmen und
die Einzugsermächtigung ausgefüllt an die Gemeindekasse zurücksenden. Vergessen
Sie dabei bitte nicht, Ihr Kassenzeichen anzugeben.
Wenn Sie bereits eine Einzugsermächtigung erteilt
haben, ist dieser Hinweis für Sie gegenstandslos. Bei Vergabe eines
neuen/weiteren Kassenzeichens kann die Einzugsermächtigung nicht automatisch
übernommen werden. Dies müsste der Gemeindekasse 07236/70333 mitgeteilt werden.
Bitte teilen Sie uns eventuell eingetretene Anschriftenänderungen oder
Änderungen der Bankverbindung mit.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Rechnungsamt |
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| Der Abwasserverband „ Oberes Pfinz- und Arnbach bittet um Mitthilfe |
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Der Abwasserverband „ Oberes Pfinz- und Arnbachtal“ bittet die Bevölkerung um
Meldung von Auffälligkeiten im Bereich der Pfinz sowie des Arnbachs im
Einzugsbereich Birkenfeld, Neuenbürg, Straubenhardt und Keltern, insbesondere
bei Wassertrübungen, Kanalaustritten oder bei der Beobachtung von Menschen, die
Kanaldeckel öffnen und sperrige Gegenstände dort einwerfen. Immer öfter gelangen
insbesondere Bauhölzer in das Kanalnetz, die erhebliche Schäden durch
Verstopfungen und Rückstau verursachen. Wir bitten daher um besondere
Aufmerksamkeit bei Bauarbeiten.Sie helfen uns hierbei wesentlich bei der
Verhinderung/Begrenzung von Umweltschäden und unnötigen Kosten. Ihre Meldung
geben Sie bitte an das Betriebspersonal, das Sie unter Tel. 07236/8603
erreichen. Auch eine Meldung an Ihre zuständige Gemeindeverwaltung mit der Bitte
um unverzügliche Weiterleitung an den Abwasserverband ist hilfreich. Bei
aktullen Ereignissen außerhalb der Betriebszeiten wenden Sie sich an die
Polizei. Vielen Dank für Ihre Mithilfe. |
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| Die Polizeiposten Remchingen - Keltern |
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Die Polizeiposten Remchingen und
Keltern wurden mit Wirkung vom 1. Dezember 2008 zu einer größeren,
schlagkräftigeren Einheit vereinigt. Die sieben Beamtinnen und
Beamten des Polizeipostens Remchingen sind nun für die Gemeinden Remchingen und
Keltern zuständig. Damit betreut der Polizeiposten Remchingen rund
21.000 Einwohner in den insgesamt neun Ortsteilen der beiden Gemeinden. Durch
die Zusammenlegung werden Verwaltungsaufgaben zugunsten der Präsenz der
Beamtinnen und Beamten vor Ort gebündelt. Mit seiner Personal- und
Fahrzeugausstattung kann der Polizeiposten flexibler auf polizeiliche
Lagen und Brennpunkte reagieren. Mit der Leitung des Polizeipostens Remchingen
wurde Polizeihauptkommissar Rüdiger Schroth beauftragt, Stellvertreter ist
Polizeikommissar Jörg Huber. Als Jugendsachbearbeiter sind
Polizeihauptmeister Johannes Rebholz und Polizeihauptmeister Oliver Schroth
eingesetzt. Als Sachbearbeiter sind Polizeihauptmeister Rolf Jäger,
Polizeihauptmeister Joachim Heinrich und Polizeiobermeisterin Stephanie
Rettkowski tätig. Der Polizeiposten verfügt über zwei Streifenwagen.
Der Polizeiposten Remchingen befindet sich in Remchingen-Wilferdingen
an der Bundesstraße 10, die Anschrift lautet: Hauptstraße 100, 75196 Remchingen.
Telefonisch sind die Beamten von Montag bis Freitag in der Zeit von 07.30 Uhr
bis 18.00 Uhr unter Tel. 07232/372580 erreichbar. Im Rathaus
Keltern-Ellmendingen, Raum Nr. 2.21, wird montags in der Zeit von 16.00 Uhr bis
17.30 Uhr eine Bürgersprechstunde abgehalten. Während der Bürgersprechstunde ist
die Polizei dort unter Tel. 07236/70361 erreichbar.
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| Wasseruhren regelmäßig kontrollieren |
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Wir möchten alle HauseigentümerInnen
bitten, regelmäßig die Wasseruhren in Ihrem Anwesen zu kontrollieren, damit ein
größerer Mehrverbrauch durch technische Defekte (Überdruckventil,
WC-Spülung, tropfender Wasserhahn, u.a.) vermieden
wird. Da die Gemeinde hierfür nicht verantwortlich ist, weisen wir
darauf hin, dass die Wasser- und Abwassergebühren auch für den unbeabsichtigten
Wassermehrverbrauch zu entrichten sind.
Ihr Rechnungsamt
Keltern |
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| Appell an alle Autofahrer, Fahrzeug-, Stellplatz- und Grundstückbesitzer |
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| Der Gehweg gehört den Fußgängern und die Straße ist kein Parkraum; mit
etwas Wille ist oft auch auf dem eigenen Grundstück genügend Platz zum Parken.
„Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige
Rücksichtnahme“, so lautet § 1 der Straßenverkehrsordnung. Doch gerade auch was
das Halten und Parken anbelangt scheint diese Rücksichtnahme gegenüber anderen
Verkehrsteilnehmern und Mitbürgern stark in Vergessenheit geraten zu sein.
Parken auf Gehwegen, skrupelloses Parken, Halten und Wiederanfahren entgegen der
Fahrtrichtung – mit den daraus resultierenden Gefahrensituation – oder die
Nichtbeachtung der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestfahrbahnbreite von 3,50
Metern beim Halten und Parken auf „gleicher Höhe“, bekümmert heute scheinbar
niemanden mehr; außer man ist selbst von einer daraus resultierenden,
ärgerlichen oder Gefahrensituation betroffen. Dann kochen die Emotionen hoch...
aber eben erst dann. !!! Das muss doch nicht sein !!!!!!!
Das Miteinander im Straßenverkehr und das friedliche Zusammenleben in der
Gemeinde erfordert nunmal ein gewisses Mindestmaß an Einhaltung der gesetzlichen
Vorschriften und der gegenseitigen Rücksichtnahme. Deshalb nochmals die
eindringliche Bitte und der Hinweis: Das Halten und Parken auf Gehwegen ist
grundsätzlich nicht erlaubt. Auch in Wohngebiet muss beim Halten und Parken eine
Mindestfahrbahnbreite von 3,50 Metern (nicht wie oft fälschlicher Weise
angenommen nur 3,00 Metern!) verbleiben Die Straße ist grundsätzlich kein
Parkraum, denn wie der Name schon sagt, soll die Fahrbahn dem Fahren (und das in
zulässiger Geschwindigkeit) dienen. In diesem Sinne bitten wir auch, die oftmals
auf den eigenen Grundstücken vorhandenen oder möglichen Parkgelegenheiten,
Stellplätze und Garagen zu nutzen. Nur mit gegenseitiger Rücksichtnahme und
Verständnis lässt es sich friedlich und angenehm nebeneinander leben. In diesem
Sinne hoffen wir, dass dieser Appell nicht verhallt und auf die nötige Einsicht,
auch im eigenen Interesse und im Sinne eine angenehmen Miteinanders,
stößt. |
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