| Gebühren |
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Erschließungsbeitrag
90 % seit 23.10.1992
(Satzung v. 13.10.1992)
Klärwerksbeitrag
1,76 EURO je qm
Nutzungsfläche seit 01.01.2002 (Satzung v. 22.01.2002)
Entwässerungsbeitrag
3,58 EURO je qm
Nutzungsfläche seit 01.01.2002 (Satzung v. 22.01.2002)
Wasserversorgungsbeitrag
2,82 EURO je qm
Nutzungsfläche seit 01.01.2002 (Satzung v. 22.01.2002)
Wassergebühr (zzgl. 7% MwSt.)
1,60 EURO je cbm
ab 01.01.2012
2,25 EURO je cbm ab 01.01.2011
2,35 EURO je cbm ab
01.01.2010
2,20 EURO je cbm ab 01.01.2009
2,40 EURO je cbm ab
01.01.2008
Zählergrundgebühr
Größe 05 (2,5 cbm
- 5 cbm)= 3,40 EURO Größe 10 (10
cbm) =
3,70 EURO Größe 20 (20
cbm) =
5,00 EURO Größe 30 (30
cbm) =
6,50 EURO
Entwässerungsgebühr
2,17
EURO je cbm ab 01.01.2012
2,24 EURO je cbm ab 01.01.2011
1,97 EURO
je cbm ab 01.01.2010 (rückwirkend)
2,30 EURO je cbm ab 01.01.2010
2,15 EURO je cbm ab 01.01.2009
1,95 EURO je cbm ab 01.01.2008
Niederschlagswasser
0,29 EURO
je qm ab 01.01.2011
0,23 EURO je qm ab 01.01.2010
(rückwirkend)
Hallengebühren siehe Gebührenverzeichnis (unter Ortsrecht/Sonstiges)
Bestattungsgebühren
Ab 01.01.2008 ist folgendes Gebührenverzeichnis gültig.
(Die aktuellen Fassungen sind ebenfall unter Ortsrecht/Satzungen einzusehen.) |
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| Verwaltungsgebühren |
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Personalausweis (1Bild) unter 24 Jahre, 6 Jahre gültig: 22,80
Euro
Personalausweis (1Bild) ab 24 Jahre, 10 Jahre gültig: 28,80
Euro vorläufiger Personalausweis (1 Bild), 3 Monate gültig: 10,-
Euro
Reisepass (1 biometrisches Bild) bis 24 Jahre, 6 Jahre gültig:
37,50 Euro Reisepass (1 biometrisches Bild) ab 24 Jahre, 10 Jahre
gültig: 59,- Euro vorläufiger Reisepass (1 biometrisches Bild), 1 Jahr
gültig: 26,- Euro
Kinder-Reisepass (1 biometrisches Bild): 13,-
Euro
Führerscheinantrag: 5,10 Euro Führerscheinantrag (blau)
Anforderung Karteiabschrift: 10,- Euro
Polizeiliches Führungszeugnis: 13,- Euro Gewerbezentralregisterauskunft:
13,- Euro
Aufenthaltsbescheinigung: 4,- Euro
Beglaubigungen, erste: 3,- Euro; jede weitere: 1,50 Euro
Kopie, erste: 0,75 Euro; jede weitere: 0,50 Euro
Einfache Melderegisterauskunft: 5,- Euro Erweiterte Melderegisterauskunft:
10,- Euro Gewerberegisterauskunft: 5,- Euro
Jugendfischereischein: 5,11 Euro Jahresfischereischein (bestimmter
Personenkreis ohne Prüfung): 18,23
Euro
Fischereischein auf Lebenszeit (mit Prüfung) Erteilung für 1
Jahr: 28,45 Euro Erteilung für 5 Jahre: 60,45 Euro Erteilung für 10
Jahre: 100,45 Euro Verlängerung für 1 Jahr: 18,-
Euro Verlängerung für 5 Jahre: 50,- Euro Verlängerung für 10
Jahre: 90,- Euro |
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| Kindergartenentgelte |
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Neuregelung der monatlichen Kindergartenentgelte ab dem 01. September
2011
Kinder ab 3
Jahren
Regel-
VÖ-
Ganztages-
GT/VÖ-
Gruppen
Gruppen
Gruppen
Mischgruppen
Regelbeitrag
120,00 € 150,00
€ 180,00
€ 168,00 €
Ermäßigungsstufe I
84,00
€ 105,00
€ 126,00
€ 118,00 €
(30.000,00 € - 44.999,99 €)
Ermäßigungsstufe II
36,00
€
45,00 €
54,00 € 50,00 €
(unter 30.000,00 €)
Kinder unter 3 Jahren
Regel-
VÖ-
Ganztages-
GT/VÖ-
Gruppen
Gruppen
Gruppen
Mischgruppen
Regelbeitrag
186,00 €
233,00 € 279,00
€ 260,00 €
Ermäßigungsstufe
I 130,00
€ 163,00
€ 195,00
€ 183,00 €
(30.000,00 € - 44.999,99 €)
Ermäßigungsstufe
II 56,00
€
70,00 €
84,00 € 78,00 €
(unter 30.000,00 €)
Erläuterungen:
- Für das zweite Kind einer Familie, das gleichzeitig mit dem ersten Kind
einen Kindergarten in der Gemeinde Keltern besucht, wird die Hälfte des
monatlichen Kindergartenentgeltes erhoben.
- Ab dem dritten Kind einer Familie, das gleichzeitig mit dem ersten und
zweiten Kind einen Kindergarten in der Gemeinde Keltern besucht, wird kein
Beitrag erhoben.
- Auf Antrag wird eine Ermäßigung gewährt! Hierfür gelten folgende
Regelungen:
Als Einkommen gilt das Bruttoeinkommen des Vorjahres. Als
Nachweis dient der Einkommens-steuerbescheid des Vorjahres, welcher mit der
Anmeldung des Kindes vorzulegen ist. Liegt den Zahlungspflichtigen noch kein
gültiger Einkommenssteuerbescheid des Vorjahres durch das zuständige Finanzamt
vor, so sind die 12 Monatseinkommen des Vorjahres zzgl. evtl. weiterer
Einkommen vorzulegen. Ein Ausgleich des Bruttoeinkommens mit evtl. Verlusten
oder Freibeträgen ist nicht zulässig und somit nicht anrechnungsfähig. Erfolgt
keine Vorlage von Einkommensnachweisen in Zusammenhang mit der Anmeldung des
Kindes, wird in der jeweiligen Gruppenform der Regelbeitrag festgesetzt. Der
festgesetzte Betrag gilt für das gesamte Kindergartenjahr; unterjährige
Veränderungen, z.B. durch nachträgliche Vorlage von Einkommensnachweisen nach
der Gebührenfestsetzung, sind nicht möglich.
- Die Kindergartenbeiträge, die durch Dritte (z.B. dem Kreisjugendamt)
übernommen werden, sind in der Ermäßigungsstufe II festzusetzen.
- Im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung wird den
jeweiligen Eltern der Regelgruppenbeitrag erlassen.
- Dies bedeutet, dass die Kinder, welche im letzten Jahr in die
Regelgruppe gehen, keinen Beitrag bezahlen.
- Des weiteren diejenigen Kinder, die im letzten Jahr in eine VÖ-Gruppe
gehen, nur den Differenzbetrag zwischen Regelgruppenbeitrag
und VÖ-Beitrag zahlen müssen.
- Bei der Ganztagesgruppe bedeutet dies, dass diejenigen Kinder, die
im letzten Jahr in eine GT-Gruppe gehen, nur den Differenzbetrag
zwischen Regelgruppenbeitrag und GT-Beitrag zahlen müssen.
- Bei der GT/VÖ-Mischgruppe bedeutet dies, dass diejenigen Kinder,
die im letzten Jahr in eine GT/VÖ-Mischgruppe gehen, nur den
Differenzbetrag zwischen Regelgruppenbeitrag und GT/VÖ-Mischgruppenbeitrag
zahlen müssen.
- Die Monatsbeiträge werden im Kalenderjahr für 11 Monate erhoben.
Der
August eines jeden Jahres bleibt wie bisher kostenfrei
Selbstverständlich stehen wir Ihnen für Fragen in Sachen Kindergartenwesen
und Neuregelung der Kindergartenentgelte gerne zur Verfügung (Ansprechpartnerin
Frau Smolarek, Tel. 0 72 36 / 703 31, e-Mail c.smolarek@keltern.de). |
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