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Gemeindeverwaltung
Keltern
Weinbergstr.9
75210 Keltern
[T] 07236/703-0
[F] 07236/703-35
gemeinde@keltern.de






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Gebühren

Erschließungsbeitrag

90 % seit 23.10.1992 (Satzung v. 13.10.1992)

Klärwerksbeitrag

1,76 EURO je qm Nutzungsfläche seit 01.01.2002 (Satzung v. 22.01.2002)

Entwässerungsbeitrag

3,58 EURO je qm Nutzungsfläche seit 01.01.2002 (Satzung v. 22.01.2002)

Wasserversorgungsbeitrag

2,82 EURO je qm Nutzungsfläche seit 01.01.2002 (Satzung v. 22.01.2002)

Wassergebühr (zzgl. 7% MwSt.)

1,60 EURO je cbm ab 01.01.2012

2,25 EURO je cbm ab 01.01.2011

2,35 EURO je cbm ab 01.01.2010

2,20 EURO je cbm ab 01.01.2009

2,40 EURO je cbm ab 01.01.2008

Zählergrundgebühr

Größe 05 (2,5 cbm - 5 cbm)= 3,40 EURO
Größe 10 (10 cbm)             = 3,70 EURO
Größe 20 (20 cbm)             = 5,00 EURO
Größe 30 (30 cbm)             = 6,50 EURO

Entwässerungsgebühr

2,17 EURO je cbm ab 01.01.2012

2,24 EURO je cbm ab 01.01.2011

1,97 EURO je cbm ab 01.01.2010 (rückwirkend)

2,30 EURO je cbm ab 01.01.2010

2,15 EURO je cbm ab 01.01.2009

1,95 EURO je cbm ab 01.01.2008

Niederschlagswasser

0,29 EURO je qm ab 01.01.2011

0,23 EURO je qm ab 01.01.2010 (rückwirkend)

Hallengebühren siehe Gebührenverzeichnis (unter Ortsrecht/Sonstiges)

Bestattungsgebühren

Ab 01.01.2008 ist folgendes Gebührenverzeichnis gültig.

(Die aktuellen Fassungen sind ebenfall unter Ortsrecht/Satzungen einzusehen.)

 

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Verwaltungsgebühren

Personalausweis (1Bild) unter 24 Jahre, 6 Jahre gültig: 22,80 Euro

Personalausweis (1Bild) ab 24 Jahre, 10 Jahre gültig: 28,80 Euro
vorläufiger Personalausweis (1 Bild), 3 Monate gültig: 10,- Euro

Reisepass (1 biometrisches Bild) bis 24 Jahre, 6 Jahre gültig: 37,50 Euro
Reisepass (1 biometrisches Bild) ab 24 Jahre, 10 Jahre gültig: 59,- Euro
vorläufiger Reisepass (1 biometrisches Bild), 1 Jahr gültig: 26,- Euro

Kinder-Reisepass (1 biometrisches Bild): 13,- Euro

Führerscheinantrag: 5,10 Euro
Führerscheinantrag (blau) Anforderung Karteiabschrift: 10,- Euro

Polizeiliches Führungszeugnis: 13,- Euro
Gewerbezentralregisterauskunft: 13,- Euro

Aufenthaltsbescheinigung: 4,- Euro

Beglaubigungen, erste: 3,- Euro; jede weitere: 1,50 Euro

Kopie, erste: 0,75 Euro; jede weitere: 0,50 Euro

Einfache Melderegisterauskunft: 5,- Euro
Erweiterte Melderegisterauskunft: 10,- Euro
Gewerberegisterauskunft: 5,- Euro

Jugendfischereischein: 5,11 Euro 
Jahresfischereischein (bestimmter Personenkreis ohne Prüfung): 18,23 Euro                                      

Fischereischein auf Lebenszeit (mit Prüfung)
Erteilung für 1 Jahr: 28,45 Euro
Erteilung für 5 Jahre: 60,45 Euro 
Erteilung für 10 Jahre: 100,45 Euro
Verlängerung für 1 Jahr:  18,- Euro 
Verlängerung für 5 Jahre: 50,- Euro
Verlängerung für 10 Jahre: 90,- Euro

 

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Kindergartenentgelte

Neuregelung der monatlichen Kindergartenentgelte ab dem 01. September 2011

Kinder ab 3 Jahren           Regel-              VÖ-                Ganztages-      GT/VÖ-
                                         Gruppen            Gruppen         Gruppen          Mischgruppen

Regelbeitrag                       120,00 €           150,00 €          180,00 €         168,00 €

Ermäßigungsstufe I              84,00 €            105,00 €           126,00 €        118,00 €

(30.000,00 € - 44.999,99 €)

Ermäßigungsstufe II             36,00 €              45,00 €             54,00 €         50,00 €

(unter 30.000,00 €)

Kinder unter 3 Jahren      Regel-                VÖ-                  Ganztages-     GT/VÖ-
                                         Gruppen             Gruppen           Gruppen          Mischgruppen

Regelbeitrag                       186,00 €             233,00 €           279,00 €          260,00 €

Ermäßigungsstufe I             130,00 €             163,00 €           195,00 €          183,00 €

(30.000,00 € - 44.999,99 €)

Ermäßigungsstufe II             56,00 €               70,00 €             84,00 €            78,00 €

(unter 30.000,00 €)

 

Erläuterungen:

  1. Für das zweite Kind einer Familie, das gleichzeitig mit dem ersten Kind einen Kindergarten in der Gemeinde Keltern besucht, wird die Hälfte des monatlichen Kindergartenentgeltes erhoben.
  2. Ab dem dritten Kind einer Familie, das gleichzeitig mit dem ersten und zweiten Kind einen Kindergarten in der Gemeinde Keltern besucht, wird kein Beitrag erhoben.
  3. Auf Antrag wird eine Ermäßigung gewährt! Hierfür gelten folgende Regelungen:

    Als Einkommen gilt das Bruttoeinkommen des Vorjahres. Als Nachweis dient der Einkommens-steuerbescheid des Vorjahres, welcher mit der Anmeldung des Kindes vorzulegen ist. Liegt den Zahlungspflichtigen noch kein gültiger Einkommenssteuerbescheid des Vorjahres durch das zuständige Finanzamt vor, so sind die 12 Monatseinkommen des Vorjahres zzgl. evtl. weiterer Einkommen vorzulegen. Ein Ausgleich des Bruttoeinkommens mit evtl. Verlusten oder Freibeträgen ist nicht zulässig und somit nicht anrechnungsfähig. Erfolgt keine Vorlage von Einkommensnachweisen in Zusammenhang mit der Anmeldung des Kindes, wird in der jeweiligen Gruppenform der Regelbeitrag festgesetzt. Der festgesetzte Betrag gilt für das gesamte Kindergartenjahr; unterjährige Veränderungen, z.B. durch nachträgliche Vorlage von Einkommensnachweisen nach der Gebührenfestsetzung, sind nicht möglich.
  4. Die Kindergartenbeiträge, die durch Dritte (z.B. dem Kreisjugendamt) übernommen werden, sind in der Ermäßigungsstufe II festzusetzen.
  5. Im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung wird den jeweiligen Eltern der Regelgruppenbeitrag erlassen.
  6. Dies bedeutet, dass die Kinder, welche im letzten Jahr in die Regelgruppe gehen, keinen Beitrag bezahlen.
  7. Des weiteren diejenigen Kinder, die im letzten Jahr in eine VÖ-Gruppe gehen, nur den Differenzbetrag zwischen Regelgruppenbeitrag und VÖ-Beitrag zahlen müssen.
  8. Bei der Ganztagesgruppe bedeutet dies, dass diejenigen Kinder, die im letzten Jahr in eine GT-Gruppe gehen, nur den Differenzbetrag zwischen Regelgruppenbeitrag und GT-Beitrag zahlen müssen. 
  9. Bei der GT/VÖ-Mischgruppe bedeutet dies, dass diejenigen Kinder, die im letzten Jahr in eine GT/VÖ-Mischgruppe gehen, nur den Differenzbetrag zwischen Regelgruppenbeitrag und GT/VÖ-Mischgruppenbeitrag zahlen müssen.
  10. Die Monatsbeiträge werden im Kalenderjahr für 11 Monate erhoben.
    Der August eines jeden Jahres bleibt wie bisher kostenfrei

Selbstverständlich stehen wir Ihnen für Fragen in Sachen Kindergartenwesen und Neuregelung der Kindergartenentgelte gerne zur Verfügung (Ansprechpartnerin Frau Smolarek, Tel. 0 72 36 / 703 31, e-Mail c.smolarek@keltern.de).

 

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Ferienbetreuung

Laden Sie sich vor dem Anmelden bitte das Merk- und Gebührenblatt zur Ferienbetreuung im PDF-Format herunter.

 

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