|
1. Steuerfestsetzung
Der Gemeinderat hat durch Haushaltssatzung vom 18.12.2009 die Hebesätze für
die Grundsteuer für 2010 festgesetzt auf 310 % v.H. für die Betriebe der Land-
und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und 270 % v.H. für Grundstücke
(Grundstuer B).
Die Hebesätze sind 2010 gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Für diejenigen Steuerschuldner, welche für das Kalenderjahr 2010 die gleiche
Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird auf grund von § 27 Abs. 3
des Grundseuergesetzes (GrdStG) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2010 in
derselben Höhe wie für das Jahr 2009 durch öffentliche Bekanntmachung
festgesetzt.
Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung
die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein
schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Dies gilt nicht, wenn
Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eintreten. In
diesen Fällen erging anknüpfend an den Messbescheid des Finanzsamtes ein
entsprechender schriftlicher Grundsteuerbescheid mit Datum 22.01.2010
Da wir ab 2010 unsere EDV umgestellt haben, kann sich bei einigen
Eigentümern etwas an den Abschlagsraten ändern. Daher verschicken wir in diesem
Jahr allen Eigentümern einen Bescheid mit Datum 22.01.2010.
An der bisher festgesetzten Jahressteuer ändert sich jedoch nichts.
Bitte beachten Sie dies bei ihren künftigen Überweisungen, bzw. falls sie
einen Dauerauftrag eingerichtet haben.
2. Zahlungsaufforderung
Die Steuerschuldner werden gebeten, die Grundsteuer für 2010 zu den
Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen
Grundsteuerbescheid vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ergeben, auf
eines der in diesem Bescheid angegebenen Bankkonten der Gemeindekasse zu
überweisen.
3. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann
innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bürgermeisteramt Keltern, Weinbergstr.
9, 75210 Keltern, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen, oder beim
Landratsamt Enzkreis, Zähringerallee 3, 75175 Pforzheim.
Keltern, den 22.01.2010
gez. Ulrich Pfeifer, Bürgermeister
Es trägt zu einer Erleichterung der Verbuchung bei der Gemeindekasse bei und
erspart Ihnen Arbeit, wenn auch Sie am Bankabbuchungsverfahren teilnehmen und
die Einzugsermächtigung ausgefüllt an die Gemeindekasse zurücksenden. Vergessen
Sie dabei bitte nicht, Ihr Kassenzeichen anzugeben.
Wenn Sie bereits eine Einzugsermächtigung erteilt
haben, ist dieser Hinweis für Sie gegenstandslos. Bei Vergabe eines
neuen/weiteren Kassenzeichens kann die Einzugsermächtigung nicht automatisch
übernommen werden. Dies müsste der Gemeindekasse 07236/70333 mitgeteilt werden.
Bitte teilen Sie uns eventuell eingetretene Anschriftenänderungen oder
Änderungen der Bankverbindung mit.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Rechnungsamt |